Auszug aus den Statuten des Vorarlberger Landeskameradschaftsbundes 2004

§ 2

Zweck

(1)    Der Vorarlberger Landeskameradschaftsbund als Dachverband der selbständigen Kameradschaftsbünde bzw. Veteranenvereine in Vorarlberg ist überparteilich und seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. Er bezweckt:

1.   die Wahrung der Interessen und die Koordinierung der Tätigkeiten der Vereinsmitglieder,

2.   die Erhaltung von Frieden und Sicherheit in Demokratie, Recht und Freiheit sowie die Versöhnung und Verständigung der Völker,

        3.   die Pflege und Förderung der Kameradschaft, der Volkskultur und des Brauchtums sowie der österreichischen soldatischen Traditionen und der Kriegerdenkmale,

        4.   die Förderung des österreichischen Vaterlands- und Heimatbewusstseins in der Bevölkerung,

        5.   die Unterstützung von Aktivitäten zur Bewahrung einer gesunden Umwelt,

        6.   die Mitwirkung bei der Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit und die Erfordernisse der Landesverteidigung und Sicherheit nach innen und außen,

        7.   die Vertiefung des Vertrauens der Bevölkerung in die Fähigkeit und die Bereitschaft unseres Bundesheeres, „Schützen und Helfen“ zu können,

        8.   die Durchführung von und Teilnahme an kirchlichen, staats- und wehrpolitischen sowie kulturellen, sportlichen und geselligen Veranstaltungen,

        9.   die Durchführung von und Mitwirkung an Feiern zum Gedenken an die Gefallenen, Vermissten und Verstorbenen der Kriege sowie an die im Einsatz um die Republik Österreich ums Leben gekommenen Staatsbürger und verstorbenen KameradInnen,

        10. die Durchführung von und Mitwirkung an humanitären und karitiativen Maßnahmen sowie

        11. die kameradschaftliche Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit dem Österreichischen Kameradschaftsbund, dem Österreichischen Roten Kreuz, dem Österreichischen Schwarzen Kreuz, dem Österreichischen Kriegsopferverband, der Österreichischen Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik, der Österreichischen Offiziers- und Unteroffiziersgesellschaft, dem Österreichischen Milizverband sowie ähnlichen Organisationen des In- und Auslandes.

(2)    Der Vorarlberger Landeskameradschaftsbund verfolgt abgesehen von untergeordneten Nebenzwecken keine anderen als gemeinnützige oder mildtätige, im allgemeinen Interesse der Republik Österreich und seiner Bürger gelegene ideelle, soziale und humanitäre Zwecke.

(3)    Das Vermögen des Vorarlberger Landeskameradschaftsbundes darf nur für die in den Statuten genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke verwendet werden. Der Verein darf nur für seine satzungsmäßigen, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke Vermögen ansammeln.

(4)    Der Vorarlberger Landeskameradschaftsbund ist selbstlos tätig und verfolgt allenfalls untergeordnete eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Ein sich allenfalls ergebender Gewinn ist ausschließlich zur Erfüllung des gemeinnützigen Vereinszwecks zu verwenden und darf nicht an Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden.